Befinden Sie sich an einem gefährlichen Ort? Zum Beispiel eine Autobahn oder eine Landstraße ohne Pannenstreifen? Wenn dies der Fall ist, rufen Sie sofort die Nummer 1-1-2 an und suchen Sie sich einen sicheren Platz, z. B. am Straßenrand, abseits des fließenden Verkehrs. Der 1-1-2-Operator sorgt dafür, dass Ihnen geholfen wird.
In anderen Fällen kümmern Sie sich ebenfalls zuerst um Ihre eigene Sicherheit. Danach können Sie (und die gegnerische Partei) entscheiden, wie es weitergehen soll. Kann das/die betroffene(n) Fahrzeug(e) noch gefahren werden? Suchen Sie sich dann einen sicheren Platz und vergewissern Sie sich, dass die Straße für den übrigen Verkehr frei ist. Machen Sie nach Möglichkeit einige Fotos von den Schäden, vor allem aber von der Situation vor Ort. Wenn Sie in Sicherheit sind, rufen Sie die Telefonnummer auf der grünen Versicherungskarte (oder der Versicherungskarte) an. Haben Sie es nicht dabei? Bitte wenden Sie sich an die Polizei unter 0900-8844, die dann Ihr Kennzeichen abfragt und den Abschleppdienst Ihres Versicherers beauftragt, Sie abzuholen.
Nach dem Abschleppen hat praktisch jedes WA-versicherte und in den Niederlanden zugelassene Fahrzeug bis zu einem Gewicht von 3500 kg Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten sowie auf einen Hin- und Rücktransport zu einem Endziel innerhalb der Niederlande. Stimmen Sie den endgültigen Bestimmungsort immer mit Ihrem Versicherer ab (oder mit dessen Notrufnummer auf Ihrer grünen Karte oder Ihrer Police). Liegt der endgültige Bestimmungsort weniger als 25 km vom Unfallort entfernt? Die Chancen stehen gut, dass Sie genau dort zugestellt werden können! Sollte dies nicht gelingen, besteht in vielen Fällen immer noch das Recht, mit dem Taxi nach Hause gebracht zu werden. Bei vielen Leasingverträgen und Fuhrparkbesitzern sowie gelegentlich auch bei vollkaskoversicherten Fahrzeugen ist es zusätzlich möglich, ein Ersatzfahrzeug zu erhalten. Hierfür ist die Vorlage eines gültigen niederländischen Führerscheins und einer Bankkarte erforderlich. Sowohl für Transit-, Taxi- als auch für Ersatztransporte gilt, dass diese nur nach Genehmigung durch Ihren Versicherer auf der Grundlage einer Deckungsprüfung in Ihren Versicherungsbedingungen durchgeführt werden können.
Stellt sich heraus, dass Ihr Fahrzeug nicht versichert ist, oder fahren Sie ein Fahrzeug mit einem ausländischen Kennzeichen? Die anfallenden Bergungskosten gehen dann auf Ihre eigene Rechnung. Sie sollten diese an Ort und Stelle bezahlen. Gelingt dies nicht, wird das Fahrzeug einbehalten, bis Sie die Gebühren bezahlt haben. Wenn Sie zu lange warten, wird das Fahrzeug zur Demontage gebracht. Die Restforderung bleibt damit in vollem Umfang aufrecht.
Schließlich ist es gut zu wissen, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, so bald wie möglich eine Lieferadresse für das Fahrzeug anzugeben. Die Kosten für die Lagerung nach dem dritten Tag werden in der Regel nicht von einem Versicherer übernommen und liegen in der Verantwortung des Zulassungsinhabers. Vermeiden Sie also unnötige Kosten und wenden Sie sich so schnell wie möglich an Ihren Versicherer und ansonsten an das Bergungsunternehmen.